Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite bestehende Rechtsverhältnis. Rechtsgrundlagen sind individualvertragliche, tarifvertragliche und gesetzliche Vorschriften und eine sich ständig fortentwickelnden Rechtsprechung.
Um Ihren Interessen im Bereich des Arbeitsrechts zum bestmöglichen Erfolg zu verhelfen, berate und vertrete ich Sie in umfassender Weise, vor Allem in nachfolgenden Angelegenheiten:
- Entwicklung/Gestaltung/Prüfung von Arbeitsverträgen
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und sonstigen Prozessverfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten
- Abmahnungen
- Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Rechte aus dem Arbeitsverhältnis (wie z. B. Lohnansprüche, Überstundenvergütung, Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung
- Erstellung/Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Lohn- und Gehaltsfragen
- Urlaubsgewährung oder -abgeltung
- Insolvenz des Arbeitgebers
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