Verkehrsrecht
Die Rechtsvertretung im verkehrsrechtlichen Dezernat der Kanzlei lässt sich in folgende drei Schwerpunkte gliedern:
Schadenregulierung bei Verkehrsunfall
Für den Fall, dass Sie anlässlich eines Verkehrsunfalles einen Sach- oder Körperschaden erlitten haben, stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zur Verfügung.
Als juristischer Laie sollten Sie nicht den Versuch unternehmen, selbst Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufzunehmen.
Sie dürfen davon ausgehen, dass es im Interesse der gegnerischen Haftpflichtversicherung liegt, erhobene Ansprüche nach Möglichkeit abzuwenden, bzw. die Höhe des zu regulierenden Schadens erging zu halten.
Ohne anwaltlichen Beistand kommt es häufig vor, dass ein Unfallgeschädigter einen Teil seiner begründeten Forderungen nicht realisieren kann.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sollten Sie auch nicht mit Blick auf entstehende Rechtsanwaltskosten von anwaltlicher Hilfe absehen; auch wenn Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten meiner Inanspruchnahme zu tragen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
Umfassende Vertretung/Verteidigung bei Tatvorwürfen im Bereich des
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht | Verkehrsstrafrecht |
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Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung |
Abstandsverstöße | Nötigung |
Rotlichtverstöße | Trunkenheitsfahrt |
Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln | unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
fehlerhafte Ladungssicherung | Straßenverkehrsgefährdung |
usw. | Fahren ohne Fahrerlaubnis |
Falls Ihnen ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt wird, stehe ich Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Sollte Ihnen ein polizeilicher Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder gar ein Strafbefehl zugehen, so rate ich dringend, umgehend anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Als Rechtsanwalt bin ich berechtigt, Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen, festzustellen, wie stichhaltig der Tatvorwurf ist und anhand der gegebenen Beweislage gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Kfz Gebrauchtwagenkauf
Nach Abschluss von Kaufverträgen über gebrauchte Kraftfahrzeuge kommt es häufig zum Streit unter den Parteien.
Der Käufer entdeckt Mängel am Fahrzeug, die er bei der Besichtigung/Probefahrt nicht wahrgenommen hatte.
Der Verkäufer verweist auf den "üblichen Verschleiß", bzw. auf einen Gewährleistungsausschluss.
Ich vertrete Sie in allen Rechtsfragen rund um den Gebrauchtwagenkauf und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
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