Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
Wer regelt Ihre rechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind?
Mit dieser Fragestellung befasst man sich nur ungern; häufig verdrängt man sie. Vor allem jüngere Menschen, die sich fit und gesund fühlen verdrängen diese Problematik und glauben, Vorsorge sei nur etwas für Ältere.
Auch wenn dies kein positiver Gedanke ist, sollte man sich bewusst machen, dass jeder von uns - nicht nur aufgrund altersbedingter körperlicher und geistiger Abbauprozesse – ganz plötzlich in die Situation geraten kann, seine eigenen Rechtsangelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können, etwa durch Unfall oder schicksalhafte Erkrankung (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt, etc.).
Gerät man in die Situation, nicht mehr selbstverantwortlich handeln zu können, müssen rechtserhebliche Entscheidungen durch andere getroffen werden.
Weit verbreitet ist die Annahme, dass nahe Angehörige aus dem familiären Umfeld dann entscheidungsbefugt und vertretungsberechtigt sind. Dies ist aber nicht der Fall!
Weder Ehegatte noch Kinder sind gesetzliche Vertreter und daher auch nicht automatisch bevollmächtigt.
Im Falle des Eintritts der oben beschriebenen plötzlichen Ereignisse kommt es nicht selten vor, dass dem Betroffenen sehr kurzfristig durch das Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt wird, der die Rechtsangelegenheiten dann regelt.
Auch wenn man davon ausgehen kann, dass der Berufsbetreuer seine ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und gewissenhaft erfüllt, so besteht in den aller seltensten Fällen eine persönliche Bekanntheit oder Beziehung zwischen dem Betreuer und dem Betreuten.
Als Betroffener wünscht man sich aber als rechtlichen Vertreter eine Person, zu der eine enge persönliche Bindung und ein größtmögliches Vertrauensverhältnis besteht. Nur dann ist gewährleistet, dass bei den von dem Bevollmächtigten zu treffenden Entscheidungen die Wünsche und Interessen des Vollmachtgebers bestmöglich berücksichtigt werden.
Um die eigene Zukunft selbstbestimmt gestalten zu können, ist es daher angezeigt, eine bestimmte Person zu bevollmächtigen, die die gewünschten Voraussetzungen erfüllt . Dieses Ziel wird durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht erreicht.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung, welche häufig zusammen mit der Vorsorgevollmacht errichtet wird, können Sie im Vorhinein festlegen, welche medizinischen Behandlungsmaßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie in eine Situation geraten, in der Sie dies selbst nicht mehr entscheiden können.
Vor allem die eigenverantwortliche Entscheidung darüber, ob lebensverlängernde medizinische Maßnahmen im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit durchzuführen sind, steht hier im Vordergrund.
Bei der Gestaltung ihrer individuellen Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung und der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen bin ich Ihnen gerne behilflich.
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