Kosten

Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach dem im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Gebührensätzen.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist es möglich, eine individuelle Honorarvereinbarung zu schließen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird von hier aus eine Deckungsschutzanfrage gefertigt.

Auch die Möglichkeit, im Einzelfall staatliche Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe/Beiordnung als Pflichtverteidiger zu beantragen, wird berücksichtigt.

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